Allgemeine Geschäftsbedingungen 

GELTUNG DER AGB 

1.1 Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich solcher, die ein von uns namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt, basieren ausschließlich auf diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Auch zukünftige Geschäfte werden nur aufgrund unserer AGB, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, abgeschlossen.

1.2 Anderslautende Vertragsbedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kunde auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist.

ERFÜLLUNGSORT

2.1 Erfüllungsort ist Stockerau.

PREIS / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die angeführten Preise enthalten die Umsatzsteuer. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsziele.

3.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach jeder einzelnen Lieferung Rechnung zu legen.

3.3 Eine Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenforderungen – auch aus dem Titel der Gewährleistung – ist ausgeschlossen.

3.4 Zahlungen gelten erst mit dem Datum der Gutschrift auf unserem Konto als getätigt.

3.5 Im Falle des – auch nur teilweisen – Zahlungsverzuges des Kunden tritt Fälligkeit aller bei uns offenen Rechnungen ein. Sämtliche Skonto- und Rabattvereinbarungen treten sofort außer Kraft. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen iHv 12 % p.a., Mahnspesen iHv € 8,00 zzgl. USt. pro Mahnung und den Ersatz aller sonstigen mit der Geltendmachung unserer Forderungen verbundenen Kosten (Inkassokosten, Anwaltshonorare oä.) zu fordern. Bei mehr als 30-tägigem Zahlungsverzug, wie auch bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 Eingehende Zahlungen rechnen wir, ungeachtet der Widmung, in der Regel zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Verzugszinsen und zuletzt auf die jeweils älteste Schuld an. Wir sind jedoch berechtigt, diese Tilgungsmodalitäten abzuändern.

3.7 Wurde Ratenzahlung vereinbart, sind wir bei Verzug des Kunden mit auch nur einer Rate berechtigt, Terminsverlust geltend zu machen und die offene Forderung sofort zur Gänze fällig zu stellen.

VERTRAGSABSCHLUSS / LIEFERUNG

4.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) zustande. Während einer Frist von  8 Tagen ab Eingang der Bestellung bei uns ist der Kunde daran gebunden.

4.2 Auf unserer Auftragsbestätigung ist die voraussichtliche Lieferfrist angegeben. Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Lieferung setzt voraus, dass uns der Kunde sämtliche für die Beauftragung der Produktion nötigen Informationen bzw. Wünsche (Farbe, Muster, Material, Maße) vollständig und prompt mitteilt. 

4.3 Im Fall der Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 14 Tage ist der Kunde (vorbehaltlich der Bestimmungen in 4.4 und 4.5) berechtigt, nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Lieferfristüberschreitungen gelten vom Kunden als vorweg genehmigt. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass es bei Bestellungen, deren Lieferfrist die Monate Juli und August beinhaltet, aufgrund der in unserem Produktionsland Indien herrschenden Monsunzeit (Regen- und Erntezeit) und der dadurch erschwerten Produktionsbedingungen (Ausfall von Arbeitskräften, längeres Trocknen von Wolle und Teppichen) zu Lieferverzögerungen von ca. 4 Wochen kommen kann, und erklärt sich mit einer solchen Verzögerung einverstanden.

4.5 Höhere Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Materialmangel, Beschlagnahme, Streik oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre oder der unserer Subunternehmer entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Kunden Ansprüche aufgrund des Rücktritts entstehen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufhebung des Vertrages wegen Lieferverzögerungen bestehen nur, wenn wir nachweislich grob fahrlässig gehandelt haben.

4.6 Sobald die bestellte Ware bei uns eingetroffen ist, verständigen wir den Kunden und vereinbaren mit ihm einen Liefertermin. Falls der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Termin übernimmt (Annahmeverzug), sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

5.1 Bei Zahlungsverzug (3.5), Annahmeverzug (4.6) oder wenn über das Vermögen des Kunde das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Vertragsrücktrittes haben wir die Wahl, entweder einen pauschalierten Schadenersatz iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des uns tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. 

EIGENTUMSVORBEHALT (EV)

6.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Auftrag unser Eigentum. Der Kunde darf unter EV stehende Ware weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen.

6.2 Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware (Diebstahl, Pfändung, Beschlagnahme oä.) ist der Kunde verpflichtet, uns sofort zu verständigen und unser Eigentum dem Dritten gegenüber zu behaupten und zu bescheinigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für deren Untergang, Verlust oder Beschädigung und damit verbundene Kosten.

6.3 Die Geltendmachung des EV bedeutet nur dann auch einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen ausdrücklich erklären.

FORDERUNGSABTRETUNG

7.1 Bei Lieferung unter EV tritt der Kunde uns schon jetzt sämtliche zukünftige Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung der Vorbehaltsware entstehen, bis zu deren endgültigen Bezahlung zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Schuldner zu nennen und diese unverzüglich von der Zession zu verständigen. Der Kunde hat die Zession außerdem in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. ersichtlich zu machen.

7.2 Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hält er diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer tritt uns der Kunde entsprechend den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt ab.

7.3 Etwaige Forderungen des Kunden gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1 Die Produktion der bestellten Ware erfolgt aufgrund der uns vom Kunden erteilten Informationen bezüglich Farbe, Muster, Material und Maßen, gegebenenfalls auf den dem Kunden präsentierten und von diesem ausgewählten Farbmustern oder Musterzeichnungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen, sofern wir nicht binnen 9 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden von diesem eine schriftliche Reklamation erhalten.

8.2 Geringfügige oder sonstige Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungsverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Insbesondere gilt dies für geringfügige Abweichungen von Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen (bis zu 9 cm Abweichung in Länge und oder Breite) und Struktur (Florhöhe kann +/- 5mm von der Angabe abweichen).

8.3 Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und uns allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte sofort, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln binnen 3 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen und mit Fotos zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zur Überprüfung bzw. Abholung durch uns sachgemäß zu lagern. Im Fall einer Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Ware für den Rücktransport in geeigneter Weise zu verpacken und zwar so, dass das Risiko von Beschädigungen auf dem Transport soweit wie möglich gemindert wird. Allfällige Schäden aufgrund unzureichender Verpackung gehen zu Lasten des Kunden und sind uns vollständig zu ersetzen.  

8.4 Die Beseitigung eines Mangels/Mangelschadens (Ausführungs- oder Materialmangel) erfolgt, nach unserer fachmännischen Beurteilung und Wahl, durch Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Ware, wofür uns eine angemessene Frist, im Falle der Notwendigkeit des Austausches in der Dauer der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, zur Verfügung steht.

8.5 Der Mangel muss nachweislich bereits vor der Übergabe an den Kunden bestanden haben. Mängel aufgrund von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung führen keinesfalls zu Verbesserungs- oder Ersatzansprüchen. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bedingt den Nachweis grober Fahrlässigkeit.

8.6 Sämtliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertrag sind innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend zu machen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

9.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

9.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Stockerau als vereinbart.

DATENSCHUTZ UND ADRESSENÄNDERUNG

10.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Geschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen dem Kunden auch dann als zugegangen, wenn sie von uns an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

11.2 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf Rechtsnachfolger über. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus dem Vertrag Dritten zu übertragen.

11.3 Bei gemeinsamer Bestellung mehrerer Kunden haften diese für alle Vertragsverpflichtungen zur ungeteilten Hand. 

11.4 Der Bestand dieses Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragspartnern durch eine gültige, dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Dasselbe gilt für ergänzungsbedürftige Lücken des Vertrages.

11.5 Festgehalten wird, dass alle Angaben auf unseren Webseiten trotz sorgfältiger Bearbeitung unvollständig bzw. überholt sein können und wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

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